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Drohnenverordnung 2021
Seit dem 01.01.2021 unterliegt das Betreiben einer Drohne der neuen EU-Drohnenverordnung.
Die neuen Regelungen gelten sowohl für den privaten als auch für die gewerblichen Drohnenpiloten. Sie sollen europaweit einheitliche Drohnenverordnungen schaffen und die deutschen Drohnengesetze ablösen.
Zukünftig werden Drohnen von Herstellern in Klassen eingeteilt und der Kenntnisnachweis mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren durch einen EU-Drohnenführerschein ersetzt.
Weitere Informationen im folgenden Video und unter:
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/Unbemannte_Luftfahrtsysteme_node.html
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